• Startseite
  • Artikel aus eigener Feder
  • Beiträge
  • Impressum
  • x X x
  • Archiv
  • Petitionen für FREIHEIT & MENSCHLICHKEIT
  • Gesundheit/Medizin
  • YYY
  • ADV

LEBENSMITTEL-RETTUNG (CONTAINERN) - EINE TIEFGREIFENDE juristische BETRACHTUNG

4. Juli, 2022 um 10:34 Uhr
PERSPEKTIVE LEBEN 


Bei den Supermärkten fällt eine große Masse an Lebensmitteln an, bei der das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde und deshalb nicht mehr verkauft werden darf. Allerdings bedeutet MHD nicht = Verbrauchsdatum, ungenießbar, verdorben!!  Auch optisch nicht mehr schönes Obst und Gemüse wird rigoros aussortiert (dito!!). Ein Weg, die Lebensmittelverschwendung zu minimieren, ist das sogenannte "Containern": Supermärkte werfen die aussortierten Lebensmittel in ihre Mülltonnen, die Lebensmittelretter holen die noch genießbaren Produkte wieder heraus. Allein in Deutschland werden laut einer Studie des WWF von 2015 jedes Jahr über 18 Millionen Tonnen an genießbaren Lebensmitteln vernichtet. Das entspricht fast einem Drittel des derzeitigen Nahrungsmittelverbrauchs in der BRD.


Die Rechtslage ist umstritten. Bisher gehen jedoch nur wenige Bürger/innen und Anwältt von einer Straflosigkeit aus. Die herrschende Meinung geht weiterhin mit dem Abfallrecht von einer Eigentümerstellung und dessen Diebstahl aus.

Ein möglicher Hausfriedensbruch --- (kein Offizialdelikt) --- kann nur auf Antrag verfolgt werden. Es handelt sich gemäß § 123 Abs. 2 StGB um ein absolutes Antragsdelikt. Der EU-Kommission wurden bereits im Jahre 2019 über 1,2 Millionen Unterschriften mit einer Lösung vorgelegt, die an die französische Gesetzeslage gefordert. Dort ist es seit 2016 den Supermärkten verboten, noch genießbare Lebensmittel einfach zu entsorgen. Diese müssen gespendet oder verteilt werden.

Davon abgesehen muss ein "Gut" auch immer einen gewissen Wert haben, um nach dessen Entwendung auch als "Diebesgut" bezeichnet werden zu können. Doch der Wert der weggeworfenen Lebensmittel  liegt bei null Euro, wenn nicht sogar im Minusbereich, denn sonst hätten "Lidl & Co." sie ja nicht entsorgt. Gemäß § 248 a StGB könnte daher das Verfahren ohne Strafantrag eingestellt werden.

Ich wünsche ein gutes Wochenende und bleiben Sie gesund!

Stefan Weinert, Ravensburg

Sozialaktivist




Hier ein Auszug aus dem Dokument Containern – strafbar und strafwürdig? Eine rechtliche Betrachtung des Containers, seiner Sanktionen und Rechtfertigungen. Von Dipl. Iur. Max Malku
Diesen sehr umfangreichen Artikel sollte jeder Richter, Staatsanwalt, Journalist, Bürgermeister und vor allem diejenigen lesen, die blind und unwissend auf die Lebensmittelretter/innen einschlagen. Und das sind leider sehr viele ...
"Wer Lebensmittel wegwirft, um sie zu vernichten, will mit der Sacheigenschaft nichts mehr zu tun haben und es nicht mehr dazu verwenden, wofür es produziert wurde, nämlich zur Nahrungsaufnahme. Daher ist es völlig legitim, wenn sich andere diese Lebensmittel genau zum Zweck der Nahrungsaufnahme aneignen. Auch ein objektiver und rechtstreuer Betrachter wird eine weggeworfene Banane als „herrenlos“ ansehen und wird sich keiner Schuld bewusst sein, wenn er diese aus dem Mülleimer fischt. Daher müssen die Ansichten zur Dereliktion bei Lebensmitteln überdacht werden. Eine Strafandrohung von mindestens drei Monaten Containern ist jedenfalls kaum bis gar nicht vermittelbar, soweit nicht Rechtsgüter von Interesse verletzt werden. Ein Lebensmittel im Müll gehört wirklich niemandem mehr. Es scheint daher nicht strafwürdig, ein Lebensmittel aus Max Malkus – Containern strafbar und strafwürdig? April 2016 (Magazin für Restkultur) 6 dem unbefriedeten Müll eines Lebensmittelhändlers zu fischen. Beim Müll von Privatpersonen sollte dies jedenfalls dann gelten, wenn im Bio-Müll keine Bankauszüge oder Ähnliches aufbewahrt werden und die Lagerstätte frei, also nicht befriedet, zugänglich ist. Die Frage des Hausfriedensbruchs ist nach geltendem Recht wohl am Schwierigsten zu klären. Denn dem legitimen Interesse, ein Lebensmittel nicht ungenutzt verrotten zu lassen, steht das Hausrecht, das sowohl die Privatsphäre als auch das Eigentum gleichermaßen im Auge hat, entgegen, wenn der Müll umzäunt worden ist. Es muss hier aber anerkannt werden, dass einem Supermarkt ohne Persönlichkeit diesbezüglich weniger Rechtsschutz zuteilwird als einer Privatperson, die tatsächlich ihre Persönlichkeit auf dem bewohnten Boden auslebt. Ferner hat die französische Gesetzesinitiative gezeigt, dass die betroffenen Interessen der Lebensmittelmärkte hier durchaus ein geringes Gewicht gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage eingeräumt werden kann. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der französischen Lebensmittelindustrie hat die Branche selbst ebenfalls in diese Richtung votiert. Das Hausrecht als Teilbereich persönlicher Handlungsfreiheit[63] darf ferner auch von juristischen Personen nicht willkürlich genutzt werden und findet seine Grenzen dort, wo die Rechte anderer verletzt werden oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen das Sittengesetz verstoßen wird.[64] Gerade die Bestrebungen und gesellschaftspolitische Entwicklung, als auch die politische Kampagnen der deutschen Bundesregierung[65] in den letzten Jahren tragen dem Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung und gehen zunehmend in die Richtung eines bewussten und Ressourcen schonenden Konsums. Diese Orientierung muss sich auch in der strafrechtlichen Praxis im Jahr 2016 wiederfinden. Bei einer abstrakten Betrachtungsweise, kommen bei der Überwindung einer Befriedung zur Entnahme von genießbaren Lebensmitteln aus einem Abfallcontainer und dem wieder Entfernen keine weiteren Handlungen hinzu. Eine Strafverfolgung des Containerns scheint aus den genannten Gründen dann auch nicht richtig." - Hier handelt es sich um das  Resümee einer recht ausführlichen professionell-juristischen Betrachtung.

Aktuelle Einträge

  • ADVK 2022
    30. Dez. 2022
  • Der Bambusvogel - Stefan Weinert (c)
    24. Okt. 2022
  • ALS WÄR'S DAS LETZTE JAHR DER ALTEN ERDE
    9. Jul. 2022
  • LEBENSMITTEL-RETTUNG (CONTAINERN) - EINE TIEFGREIFENDE juristische BETRACHTUNG
    4. Jul. 2022
  • AUCH LEBENSMITTELRETTUNG AUS CONTAINERN IST EIGENTLICH TEIL DES "ZIVILER UNGEHORSAM" . . . REICHT ABER NICHT!!
    4. Jul. 2022
  • Weniger Bürokratie? - Ganz einfach: Weniger Bürokraten, mehr Menschlichkeit!! - Kategorischer Imperativ!
    30. Jun. 2022
  • " L U T H E R S ~ L I S T E " – Der Reformator und seine Kirche als Garanten für den Holocaust
    25. Jun. 2022

Zusatzinfos

Ersetzen Sie diesen Text mit Zusatzinfos. Falls Sie keine Zusatzinfos angeben möchten, können Sie diesen Text oder Block ausblenden, indem Sie oben rechts auf das Symbol klicken.

Erstellt mit Mozello - dem schnellsten Weg zu Ihrer Website.