LEBENSMITTEL-RETTUNG (CONTAINERN) - EINE TIEFGREIFENDE juristische BETRACHTUNG
Bei den Supermärkten fällt eine große Masse an Lebensmitteln an, bei der das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde und deshalb nicht mehr verkauft werden darf. Allerdings bedeutet MHD nicht = Verbrauchsdatum, ungenießbar, verdorben!! Auch optisch nicht mehr schönes Obst und Gemüse wird rigoros aussortiert (dito!!). Ein Weg, die Lebensmittelverschwendung zu minimieren, ist das sogenannte "Containern": Supermärkte werfen die aussortierten Lebensmittel in ihre Mülltonnen, die Lebensmittelretter holen die noch genießbaren Produkte wieder heraus. Allein in Deutschland werden laut einer Studie des WWF von 2015 jedes Jahr über 18 Millionen Tonnen an genießbaren Lebensmitteln vernichtet. Das entspricht fast einem Drittel des derzeitigen Nahrungsmittelverbrauchs in der BRD.
Ein möglicher Hausfriedensbruch --- (kein Offizialdelikt) --- kann nur auf Antrag verfolgt werden. Es handelt sich gemäß § 123 Abs. 2 StGB um ein absolutes Antragsdelikt. Der EU-Kommission wurden bereits im Jahre 2019 über 1,2 Millionen Unterschriften mit einer Lösung vorgelegt, die an die französische Gesetzeslage gefordert. Dort ist es seit 2016 den Supermärkten verboten, noch genießbare Lebensmittel einfach zu entsorgen. Diese müssen gespendet oder verteilt werden.
Davon abgesehen muss ein "Gut" auch immer einen gewissen Wert haben, um nach dessen Entwendung auch als "Diebesgut" bezeichnet werden zu können. Doch der Wert der weggeworfenen Lebensmittel liegt bei null Euro, wenn nicht sogar im Minusbereich, denn sonst hätten "Lidl & Co." sie ja nicht entsorgt. Gemäß § 248 a StGB könnte daher das Verfahren ohne Strafantrag eingestellt werden.
Ich wünsche ein gutes Wochenende und bleiben Sie gesund!
Stefan Weinert, Ravensburg
Sozialaktivist