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LEBENSMITTEL-RETTUNG (CONTAINERN) - EINE TIEFGREIFENDE juristische BETRACHTUNG

4. Jul. 2022
PERSPEKTIVE LEBEN 


Bei den Supermärkten fällt eine große Masse an Lebensmitteln an, bei der das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde und deshalb nicht mehr verkauft werden darf. Allerdings bedeutet MHD nicht = Verbrauchsdatum, ungenießbar, verdorben!!  Auch optisch nicht mehr schönes Obst und Gemüse wird rigoros aussortiert (dito!!). Ein Weg, die Lebensmittelverschwendung zu minimieren, ist das sogenannte "Containern": Supermärkte werfen die aussortierten Lebensmittel in ihre Mülltonnen, die Lebensmittelretter holen die noch genießbaren Produkte wieder heraus. Allein in Deutschland werden laut einer Studie des WWF von 2015 jedes Jahr über 18 Millionen Tonnen an genießbaren Lebensmitteln vernichtet. Das entspricht fast einem Drittel des derzeitigen Nahrungsmittelverbrauchs in der BRD.


Die Rechtslage ist umstritten. Bisher gehen jedoch nur wenige Bürger/innen und Anwältt von einer Straflosigkeit aus. Die herrschende Meinung geht weiterhin mit dem Abfallrecht von einer Eigentümerstellung und dessen Diebstahl aus.

Ein möglicher Hausfriedensbruch --- (kein Offizialdelikt) --- kann nur auf Antrag verfolgt werden. Es handelt sich gemäß § 123 Abs. 2 StGB um ein absolutes Antragsdelikt. Der EU-Kommission wurden bereits im Jahre 2019 über 1,2 Millionen Unterschriften mit einer Lösung vorgelegt, die an die französische Gesetzeslage gefordert. Dort ist es seit 2016 den Supermärkten verboten, noch genießbare Lebensmittel einfach zu entsorgen. Diese müssen gespendet oder verteilt werden.

Davon abgesehen muss ein "Gut" auch immer einen gewissen Wert haben, um nach dessen Entwendung auch als "Diebesgut" bezeichnet werden zu können. Doch der Wert der weggeworfenen Lebensmittel  liegt bei null Euro, wenn nicht sogar im Minusbereich, denn sonst hätten "Lidl & Co." sie ja nicht entsorgt. Gemäß § 248 a StGB könnte daher das Verfahren ohne Strafantrag eingestellt werden.

Ich wünsche ein gutes Wochenende und bleiben Sie gesund!

Stefan Weinert, Ravensburg

Sozialaktivist




Hier ein Auszug aus dem Dokument Containern – strafbar und strafwürdig? Eine rechtliche Betrachtung des Containers, seiner Sanktionen und Rechtfertigungen. Von Dipl. Iur. Max Malku
Diesen sehr umfangreichen Artikel sollte jeder Richter, Staatsanwalt, Journalist, Bürgermeister und vor allem diejenigen lesen, die blind und unwissend auf die Lebensmittelretter/innen einschlagen. Und das sind leider sehr viele ...
"Wer Lebensmittel wegwirft, um sie zu vernichten, will mit der Sacheigenschaft nichts mehr zu tun haben und es nicht mehr dazu verwenden, wofür es produziert wurde, nämlich zur Nahrungsaufnahme. Daher ist es völlig legitim, wenn sich andere diese Lebensmittel genau zum Zweck der Nahrungsaufnahme aneignen. Auch ein objektiver und rechtstreuer Betrachter wird eine weggeworfene Banane als „herrenlos“ ansehen und wird sich keiner Schuld bewusst sein, wenn er diese aus dem Mülleimer fischt. Daher müssen die Ansichten zur Dereliktion bei Lebensmitteln überdacht werden. Eine Strafandrohung von mindestens drei Monaten Containern ist jedenfalls kaum bis gar nicht vermittelbar, soweit nicht Rechtsgüter von Interesse verletzt werden. Ein Lebensmittel im Müll gehört wirklich niemandem mehr. Es scheint daher nicht strafwürdig, ein Lebensmittel aus Max Malkus – Containern strafbar und strafwürdig? April 2016 (Magazin für Restkultur) 6 dem unbefriedeten Müll eines Lebensmittelhändlers zu fischen. Beim Müll von Privatpersonen sollte dies jedenfalls dann gelten, wenn im Bio-Müll keine Bankauszüge oder Ähnliches aufbewahrt werden und die Lagerstätte frei, also nicht befriedet, zugänglich ist. Die Frage des Hausfriedensbruchs ist nach geltendem Recht wohl am Schwierigsten zu klären. Denn dem legitimen Interesse, ein Lebensmittel nicht ungenutzt verrotten zu lassen, steht das Hausrecht, das sowohl die Privatsphäre als auch das Eigentum gleichermaßen im Auge hat, entgegen, wenn der Müll umzäunt worden ist. Es muss hier aber anerkannt werden, dass einem Supermarkt ohne Persönlichkeit diesbezüglich weniger Rechtsschutz zuteilwird als einer Privatperson, die tatsächlich ihre Persönlichkeit auf dem bewohnten Boden auslebt. Ferner hat die französische Gesetzesinitiative gezeigt, dass die betroffenen Interessen der Lebensmittelmärkte hier durchaus ein geringes Gewicht gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage eingeräumt werden kann. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der französischen Lebensmittelindustrie hat die Branche selbst ebenfalls in diese Richtung votiert. Das Hausrecht als Teilbereich persönlicher Handlungsfreiheit[63] darf ferner auch von juristischen Personen nicht willkürlich genutzt werden und findet seine Grenzen dort, wo die Rechte anderer verletzt werden oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen das Sittengesetz verstoßen wird.[64] Gerade die Bestrebungen und gesellschaftspolitische Entwicklung, als auch die politische Kampagnen der deutschen Bundesregierung[65] in den letzten Jahren tragen dem Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung und gehen zunehmend in die Richtung eines bewussten und Ressourcen schonenden Konsums. Diese Orientierung muss sich auch in der strafrechtlichen Praxis im Jahr 2016 wiederfinden. Bei einer abstrakten Betrachtungsweise, kommen bei der Überwindung einer Befriedung zur Entnahme von genießbaren Lebensmitteln aus einem Abfallcontainer und dem wieder Entfernen keine weiteren Handlungen hinzu. Eine Strafverfolgung des Containerns scheint aus den genannten Gründen dann auch nicht richtig." - Hier handelt es sich um das  Resümee einer recht ausführlichen professionell-juristischen Betrachtung.

AUCH LEBENSMITTELRETTUNG AUS CONTAINERN IST EIGENTLICH TEIL DES "ZIVILER UNGEHORSAM" . . . REICHT ABER NICHT!!

4. Jul. 2022

PERSPEKTIVE LEBEN


PROLOG

Die Ravensburger Petition · Ravensburger Lebensmittelretter freisprechen / Containern darf nicht kriminalisiert werden,
kann von den Mitpetent/innen auch kommentiert werden. So schrieb u.a. Anita K. das Folgende:

"Ich halte zivilen Ungehorsam dann für ein gutes Mittel des politischen Protests, wenn er friedlich abläuft! Und das betrifft auch die Lebensmittelrettung! Elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen in Deutschland jedes Jahr im Müll, bei der Erzeugung und Verarbeitung, bei GroßverbraucherInnen, im Handel und in Privathaushalten. Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird von vielen falsch verstanden als ein „Nach-Ablauf-ist-dieses-Produkt-garantiert-tödlich-Datum“. Dabei sagt dieses Datum nur aus, dass gewisse Mindeststandards garantiert sind, wie beispielsweise die Cremigkeit eines Joghurts, die Knackigkeit eines Brotes, die Farbe einer Marmelade. Gesundheitliche Faktoren spielen da eine völlig untergeordnete Rolle. Das Datum wird auch nicht von einer unabhängigen Stelle festgelegt, sondern von Handel und Industrie (gesetzlich festgelegt ist lediglich, dass ein Datum aufgedruckt sein muss). Und der Trend geht zu immer kürzeren „Haltbarkeiten". Wenn Verbraucher*innen Produkte zu Hause wegwerfen, werden sie neu gekauft – die Konzerne freuen sich."

Und wieder einmal hat mich dieser Kommentar und überhaupt die mir doch als recht pervers erscheinende deutsche Rechtsprechung beim Thema "Containern" dazu veranlasst, mich mit dem Thema des "Zivilen Ungehorsam" (ZivU) zu befassen. Und dabei dachte ich mir wiederholt, dass der ZivU doch eigentlich im deutschen Grundgesetz verankert werden sollte, damit mal Klarheit herrscht, ob er denn nun erlaubt sei, ohne sich strafbar zu machen, und wo da die Grenzen liegen. Also ne klare Definition des ZivU - und Schluss mit irgendwelchen Grauzonen. Oder - so überlegte ich weiter - ist der ZivU längst legitim und irgendwo zwischen den vielen Artikeln des Grundgesetz (GG) versteckt, ohne dass der Begriff selbst explizit im  GG Erwähnung findet - bloß niemand hat's wirklich gemerkt? Ergebnis vorweg: Ja, und viele haben es nicht bemerkt, oder wollen es auch gar nicht bemerken und wahrhaben.

Bisher lag der Focus des ZivU in der Hauptsache bei den Aktionen der Aktivist/innen in Sachen "Umweltschutz", wie das auch seit Dezember 2020 in der oberschwäbischen Stadt Ravensburg und ihrem Landkreis der Fall ist. Doch der zivile Ungehorsam beschränkt sich keineswegs auf den "Umweltschutz", sondern gilt auch in Sachen "Lebensmittelrettung". Daher sind nach meinem Verständnis die Worte des Ravensburger Publizisten Wolfram Frommlet, die er auf der Veranstaltung im "Altdorfer Wald" (Kreis Ravensburg) zu den Themen Umweltschutz/Ukrainekrieg an seine Zuhörer richtete, auch in Sachen "Containern" gültig. Frommlet sagte am 2. April 2022 das Folgende:

"Dieser zivile Ungehorsam ist Teil politischer Partizipation, die unser gesellschaftliches System von autokratischen und diktatorischen unterscheidet. Eine Moderne Demokratie braucht Formen der Einmischung und des Aufbegehrens, die nicht mit der Obrigkeit abgesprochen, geschweige denn von ihr genehmigt sind, weil sie sich gegen Beschlüsse und potentiell auch gegen Gesetze richten, die Behörden, Kommunen, Länder- oder Bundesparlamente beschlossen haben. Der Staat soll in der Demokratie Schaden vom Volk abwenden, doch dies tut er gelegentlich aus politischen Abhängigkeiten heraus, wegen des Einflusses von Lobbyisten nicht. In einer Demokratie ist der Staat nicht unfehlbar wie der Papst oder Putin, und Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Verstand."

Ziviler Ungehorsam ist also ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Man/frau könnte und sollte auch sagen: Ziviler Ungehorsam  dient der  Demokratisierung der Demokratie. Regierungen und Gerichte sollen hier auch nicht einfach nachgeben. Aber sie sollten auf die inhaltlich richtige Argumentation der (hier:) Lebensmittelretter eingehen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Das ist keinesfalls ein Eingeständnis von Schwäche. Frankreich ist auch nicht untergegangen, nur weil es dort seit Mai 2015 ein Gesetz gibt, welches das Wegwerfen von Lebensmitteln klar und eindeutig verbietet!  Allerdings hat auch dieses Gesetze einige Haken und Schwächen.

Solange es aber in der BRD kein ähnliches (eigentlich "besseres") Lebensmittelschutzgesetz gibt, muss die deutsche Zivilbevölkerung die Rettung von über 18 Millionen Tonnen Lebensmittel - oder zumindest eines Teils davon - in die Hand nehmen. Anfangen aber muss das im eigenen Haushalt und - bevor Brot, Gemüse, Joghurt, Obst in Containern landet - an vielen vorgeschalteten Stellen. Ich erlaube mir deshalb hier einen Bericht des WWF dazu in ... Auszügen ... wiederzugeben, der es in sich hat *)

Mit umweltfreundlichen Grüßen, Stefan Weinert

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*)  Seit Mai 2015 gilt in Frankreich ein Gesetz, das der Verschwendung von Lebensmitteln in den Supermärkten Einhalt gebieten will. Größere Supermärkte müssen noch essbare Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden, entweder an Wohlfahrtsorganisationen spenden oder als Tierfutter beziehungsweise als Kompost für die Landwirtschaft zur Verfügung stellen. ... Konkret sollen die Verluste dadurch bis 2025 halbiert werden. Frankreich hat mit dem Gesetz einen ersten und mutigen Schritt getan ... Trotzdem ist Frankreichs neues Gesetz nicht die Lösung des Problems.


Nach unserer eigenen Studie „Das große Wegschmeißen“, entstehen in Deutschland lediglich 14 Prozent der Verluste im Handel. Unserer Meinung nach würde ein Gesetz, das sich nur eine Branche vorknöpft, zu kurz greifen. 61 Prozent der Lebensmittelabfälle in Deutschland entstehen insgesamt im Gewerbe – also im Einzelhandel, Großhandel, in der Gastronomie, bei der Herstellung, der Weiterverarbeitung und in der Landwirtschaft. Die restlichen 39 Prozent verschwendeter Lebensmittel werden von uns Privatkonsumenten in die Tonne gehauen.

Daher fordern wir für Deutschland eine Gesamtstrategie, die alle Bereiche berücksichtigt und in die Pflicht nimmt. Diese braucht sicherlich in Teilen auch gesetzliche Regelungen — damit Unternehmen, die sich besonders für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen einsetzen, nicht im Wettbewerb benachteiligt werden. Beispielsweise haben Händler Angst, dass ihnen die Kunden weglaufen, wenn sie nicht mehr für die gesamten Öffnungszeiten ihres Ladens alle Brot- oder Gemüsesorten vorrätig haben.

... Führt Deutschland lediglich ein Gesetz wie das in Frankreich ein, würden andere große Verschwender im gewerblichen Bereich verschont.

Gesetz mit Lücken

Handwerklich sehen wir beim französischen Gesetz außerdem zwei Fehler:

  1. Die Händler dürfen ihre überschüssige Ware auch einfach kompostieren. [Anmerkung von mir: " ... und an Schweine verfüttern, bzw. Tierfutter daraus machen, was nicht strafbar ist. Wären dann hungernde Menschen in Frankreich/Deutschland weniger wert - weil ja das Containern (BRD) verboten ist - als Schweine und Tiere allgemein?] Klar ist der Kompost besser als eine Müllhalde, aber trotzdem müssen die Lebensmittel unter Einsatz von Boden, Wasser, Land und Energie erzeugt werden. Das Ziel muss sein, dass nur die Nahrung produziert wird, die auch gekauft beziehungsweise gegessen wird.
  2. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Massen der Lebensmittel, die durch das Gesetz nun an die karitativen Organisationen abgegeben werden, deren freiwilligen Strukturen überfordern. Das Vermarktungssystem mit seiner teilweise einkalkulierten beziehungsweise akzeptierten Verschwendung wälzt die Kosten für die Entsorgung auf ehrenamtliche Strukturen ab.
Aktionsplan für Deutschland

... Derzeit konzentriert sich die [deutsche] Regierung praktisch nur auf den Privatkonsumenten. ... von 18,38 Millionen Tonnen verschwendeter Lebensmittel sind heute bereits 10 Millionen Tonnen vermeidbar — jedoch nur 4,9 Millionen Tonnen in Privathaushalten. Um die Lebensmittelverschwendung wirklich zu halbieren, fehlen noch mehrere Millionen Tonnen. Wo sollen die herkommen, wenn nicht durch die Reduzierung von Verlusten im Gewerbe. --- Quelle: Warum Frankreichs Gesetz zur Lebensmittel-Verschwendung nicht die Lösung ist - WWF Blog

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